Schadensersatz

Neben dem Schmerzensgeld geht es in haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen bei Personenschäden ganz essentiell um den weiteren materiellen Schadensersatz, also die Entschädigung für den persönlichen Aufwand, welcher durch Ihre körperliche oder seelische Verletzung oder die Schädigung Ihres Kindes ausgelöst werden kann.

Es kann sich, vor allem, wenn die Verletzung zu einem Abschluss oder sogar zu einer Heilung gekommen ist, dabei lediglich um Fahrtkosten oder Zuzahlungskosten für weitere Folgebehandlungen handeln.

Liegt jedoch ein schwerer Dauerschaden vor, der z.B. eine lebenslange Behinderung und daraus folgend um eine lebenslange Behandlungs- und Pflegebedürftigkeit, dann geht es im Kern der juristischen Auseinandersetzung um folgende Schadenspositionen:

  • Laufender personeller Pflegemehrbedarf (z.B. erhöhte Pflegeleistungen durch pflegende Angehörige oder professionelle Pflegekräfte)
     
  • Laufender sachlicher Pflegemehrbedarf (z.B. erhöhte Kosten für die Anschaffung von Spezialnahrung, erhöhte Energiekosten für den Betrieb strombetriebener Therapiehilfsmittel, z.B. eines Treppenlifters)
     
  • Erwerbsschaden (auch Rentenschaden), d.h. Erstattung des Lohnes, weil aufgrund einer Behinderung die berufliche Tätigkeit nicht fortgesetzt oder im Falle geschädigter Kinder, überhaupt nicht aufgenommen werden kann
     
  • Heilbehandlungskosten, d.h. Ersatz solcher Kosten, die zu Therapien oder Therapiehilfsmitteln zugezahlt werden müssen, sofern eine Erstattung durch die Krankenversicherung nicht erfolgt
     
  • Haushaltsführungsschaden, d.h. Ersatz desjenigen Schadens im Zusammenhang mit der Einschränkung der hauswirtschaftlichen Versorgung, der für eine fiktive Ersatzkraft investiert werden müsste
     
  • Barrierefreie Immobilie, d.h. Ersatz aller Kosten im Zusammenhang mit der behindertengerechten Aus- und/oder Umrüstung eine Immobile, ggf. sogar Ersatz von Anschaffungskosten einer solchen Immobilie
     
  • Behindertengerechtes Kraftfahrzeug, d.h. Ersatz aller Kosten die mit der Anschaffung, dem Betrieb und der Unterhaltung eines behinderungsbedingt (größeren) Kraftfahrzeuges stehen
     
  • Weitere materielle Schadenspostionen, in Einzelfällen kann es zu weiteren Schadenspositionen kommen, wenn z.B. erhöhte Kosten für einen behindertengerecht gestalteten Urlaub ausgelöste werden
     
  • Beerdigungskosten, dies bedeutet, dass, sofern einen Schädiger der (verfrühte) Tod des Verletzten ausgelöst wird, der Schädiger auch für die dadurch entstehenden Beerdigungskosten aufzukommen hat
     
  • Unterhaltsschaden, im Falle des verursachten Todes eine Familienmitgliedes, haftet der Schädiger für den darauf entstehenden Unterhaltsschaden zugunsten der hinterbliebenden Angehörigen
     
  • Anwaltskosten, nicht zuletzt soll erwähnt werden, dass natürlich auch die Kosten des eigenen Anwaltes (im Umfang gesetzlicher Gebühren) und der weiteren Rechtsverfolgung (z.B. Einholung von Privatgutachten) letztendlich zum Schadensersatzumfang gehören, welcher vom verantwortlichen Schädiger zu erstatten sind.