Ich freue mich, dass Sie zu mir gefunden haben.
Mein Name ist Jan Tübben. Ich bin Fachanwalt für Medizinrecht und habe seit nunmehr 20 Jahren profunde Berufserfahrung im Arzthaftungsrecht, also dem Schadensersatzrecht im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern. Dies beinhaltet sowohl die außergerichtliche Schadensregulierung, also die Auseinandersetzung mit dem Haftpflichtversicherer der Behandlungsseiten bzw. des Krankenhauses, als auch die gerichtliche Auseinandersetzung vor allen Landes- und Oberlandesgerichten Deutschlands.
Ein Expertengremium und die Jury des Magazins WirtschaftsWoche haben mich 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 als Top-Anwalt für Medizinrecht auf Patientenseite ausgezeichnet.
Ich biete Ihnen 20 Jahre praktische Erfahrung aus beiden Perspektiven der Schadensregulierung:
Als Patientenanwalt bzw. zwischenzeitlichem Syndikusanwalt eines großen Krankenhaushaftpflichtversicherers habe ich seit 2002 ca. 2.500 „Schadensfälle“, besser gesagt Einzelschicksale bearbeitet und das gesamte Feld des Medizinschadensrechts aus beiden Perspektiven – der Warte der Geschädigten und der Warte der Schädiger bzw. deren Haftpflichtversicherer - abgedeckt. Einen besonderen Schwerpunkt habe ich mir in der Vertretung schwerst nerven- und hirngeschädigter Kinder und Erwachsener erarbeitet. Ich bilde mich auch in den einschlägigen medizinischen Fachgebieten regelmäßig fort.
Ich habe insgesamt 15 Jahre in großen Kanzleien gearbeitet, die auf das Personenschadensrecht auf Patientenseite spezialisiert sind, um dabei jedoch in erster Linie festzustellen, dass in der Masse der Fälle das Einzelschicksal medizingeschädigter Menschen mitunter zu kurz kommt oder betriebswirtschaftlichen Interessen zum Opfer fällt. Inzwischen habe ich aus persönlicher Überzeugung ein kleines hochspezialisiertes, agiles Anwaltsbüro gegründet, was für Sie gewährleistet, dass Ihr Fall immer Chefsache ist und bleibt und der Fokus ausschließlich auf Ihr Schicksal und die Frage eines angemessenen Umgangs mit Ihrem persönlichen Schicksal und einer angemessenen Entschädigung gerichtet wird.
Aus meiner bisherigen beruflichen Erfahrung in größeren Anwaltskanzleien habe ich vor allem einen Erfahrungswert abgeleitet:
Wer eine Vielzahl von Fällen schultern muss und zudem mit besonders schnellen Ergebnissen lockt, kann auf gar keinen Fall mehr die Qualität liefern, die ein Mandant oder die Eltern eines geschädigten Kindes zu Recht erwarten und verdient haben. Ich habe vor allem die Erfahrung gemacht, dass der Erfolg eines Falles die möglichst umfassende Kenntnis der Krankenakte und vertieftes Wissen auch in medizinischen Fachbereichen erfordert und buchstäblich hart erarbeitet werden muss. Das kostet Zeit, Geduld und persönlichen Einsatz.
Aus diesem Grund nehme ich pro Monat nur maximal fünf bis zehn Fälle an.
2001
Für mich stand schon zu Beginn meiner juristischen Tätigkeit fest, dass ich mich für geschädigte Menschen einsetzen möchte. Im Rahmen der staatsanwaltlichen Ausbildungsstation im Jahre 2001 habe ich dann erste Erfahrungen mit strafrechtlichen Haftungsfällen körperlich und hirnorganisch schwerst geschädigter Kinder nach Unfällen gemacht. Es war dabei eine besondere Herausforderung, den Nachweis von Ursachenfeststellungen vor allem für neurologische Schäden und Spätfolgen bei den Betroffenen zu führen.
2002/2003
Bereits während meiner ersten beruflichen Station stand dann die Vertretung von schwerstgeschädigten Neugeborenen und Kindern sowie deren Eltern und medizingeschädigten Patienten und Patientinnen im Fokus meiner anwaltlichen Tätigkeit: bis 2004 habe ich in einer bundesweit agierenden Patientenkanzlei mit Sitz im Rheinland gearbeitet, die auf geburtshilfliche und neonatologische Haftungsfälle spezialisiert war. Dort habe ich wichtige praktische und zwischenmenschliche Erfahrungen mit Mandanten in extremen Lebenssituationen nach schwersten körperlichen und seelischen Traumata gesammelt.
2004
Im Anschluss ging ich zu der damals größten Krankenhaushaftpflichtversicherung Deutschlands, wo ich als Syndikusanwalt vier Jahre die Mechanismen und Konzepte zur Schadensregulierung und -abwehr kennengelernt habe. Zudem habe ich als sog. Case-Manager die medizinische und berufliche Rehabilitation/Wiedereingliederung von geschädigten Patienten angestoßen, koordiniert und begleitet.
2008
Anschließend habe ich mich schließlich auch aus der Erfahrung einer nicht immer als fair empfundenen Regulierungspraxis und aufgrund meines bundesweiten Überblicks über die als eher mäßig empfundene Qualität der allermeisten Patientenkanzleien selber wieder als Patientenanwalt ausschließlich und von dort an dauerhaft der Vertretung der Opfer ärztlicher Behandlungsfehlern bzw. von Medizinschäden gewidmet. Im Rahmen dieser Tätigkeit in einer deutschlandweit agierenden Kanzlei habe ich die meisten medizinischen Fachbereiche, vor allem
- Neurologie
- Neurochirurgie
- Chirurgie
- Orthopädie
- Notfallmedizin
- Anästhesiologie, Intensivmedizin
- Gynäkologie
- Urologie
- Augenheilkunde
vor allem schwerpunktmäßig aber die Fachbereiche
- Geburtshilfe
- Neonatologie
- Kinderheilkunde/Pädiatrie
schadensrechtlich bearbeitet.
Weiterhin vertrete ich seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit sehr erfolgreich die im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern auftretenden Regressansprüche von Kranken- und Pflegeversicherungen in geburtshilflichen Schadensfällen sowie im Bereich von Personengroßschäden.
Ich verfüge zudem über ein umfangreiches Netzwerk auch im Bereich des Sozialrechts, vor allem des Schwerbehindertenrechtes und im Betreuungsrecht, so dass Sie bei mir auch mit diesen wichtigen Fragen, die sich häufig erst Jahre nach einer schadensersatzrechtlichen Regulierung für Sie stellen werden, nicht im Regen stehen gelassen werden. Meine Beratungsleistung dauert über die reine Schadensregulierung und Prozessvertretung hinaus an.
Ich habe eine 12-Punkte-Checkliste mit den juristischen Bearbeitungsstandards zusammengestellt, die man von einem Fachanwalt für Medizinrecht erwarten darf.