Geburtsschaden
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Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen auf der homepage der Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht schmid.law.net zu dem Thema "Geburtsschadensrecht".

Im Rahmen unseres bundesweiten Schwerpunkts "Medizinrecht" haben wir dieses Sonderreferat eingerichtet, innerhalb dessen wir - ausnahmsweise - nur für die Patientenseite arbeiten, und zwar deshalb, weil ein Geburtsschaden für die betroffene Familie möglicherweise existenzbedrohende, schwerste Folgen haben kann. 

Möglicherweise wurde Ihr Kind behindert oder sogar tot geboren.

Dieses ist unter Umständen auf einen Fehler des behandelnden Gynäkologen zurück zu führen. In Frage kommen zum Beispiel

  • Nicht- oder Falscherhebung von vorgeburtlich zwingend vorgeschriebenen Routinetests
  • Nicht- oder Falschauswertung von vorgeburtlichen CTG´s, Blutparametern, Nackenmessung u.a. sowie
  • manuell-technische Fehler in der konkreten Geburtsphase.

Nachdem Sie den ersten Schock verarbeitet haben, werden Sie sich vermutlich bald darüber klar, dass Sie als Eltern und damit Inhaber der Personen- und Vermögensgewalt Ihres Kindes nicht nur das Recht, sondern unter Umständen sogar die Pflicht haben, die Frage näher klären zu lassen, ob seitens der Ärzte alles richtig gelaufen ist.

Wir helfen Ihnen dabei - täglich und bundesweit.

In Frage kommen Anprüche auf

  • Schmerzensgeld (Schockschaden)
  • Unterhaltsrente für das behinderte Kind (lebenslang)
  • Unterhaltsrente für das nicht gewollte Kind (idR bis zum 18. Lebensjahr)
  • Ersatz weiter gehender Ansprüche (Haushaltshilfe, Kostenerstattungstatbestände gegenüber der Krankenversicherung

und anderes mehr. 

 

 

GEBURTSSCHADENSRECHT BUNDESWEIT