Nach unserer Auffassung ist Geburtsschadensrecht nur dann sinvoll zu bewältigen, wenn ein beratender Facharzt für Gynäkologie (f/m) zur Seite steht, die/der die gesamte Krankenakte genauestens prüft und uns Anwälte auf die entscheidenden Faktoren hinweist, die wir unter Umständen in den CTG´s, Sonografieaufnahmen usw. einfach nicht erkennen (können).
Umso dankbarer sind wir, dass uns eine hoch kompetente Fachärztin für Gynäkologie ständig berät. Sie möchte zur Vermeidung von Konflikten mit Kollegen nicht namentlich genannt werden. Was Sie sicher verstehen können.